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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2020 - L 16 KR 253/19   

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https://dejure.org/2020,75580
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2020 - L 16 KR 253/19 (https://dejure.org/2020,75580)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.01.2020 - L 16 KR 253/19 (https://dejure.org/2020,75580)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - L 16 KR 253/19 (https://dejure.org/2020,75580)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2019 - L 16 KR 44/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2020 - L 16 KR 253/19
    Allein subjektive Zweifel begründen jedoch keine Versorgungslücke (Urteil des erkennenden Senates vom 18. März 2019, L 16 KR 44/18).
  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R

    Fettabsaugen ist keine Kassenleistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2020 - L 16 KR 253/19
    Der Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (stRspr. BSG, vgl. insbesondere Urteil vom 24. April 2018, B 1 KR 10/17 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2020 - L 16 KR 253/19
    Zudem vermag ein Notfall iSd § 76 Abs. 1 S 2 SGB V keinen Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 S 1 SGB V zu begründen, sondern schließt ihn gerade aus (BSG Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 14/14 R Rn 14).
  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2020 - L 16 KR 253/19
    Er setzt daher voraus, dass die selbstbeschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, die die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistungen erbringen (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl Urteil vom 15. Dezember 2015 - B 1 KR 30/15 Rn 9 mwN).
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